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BeitragVerfasst: 05.10.2016, 09:44 
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Registriert: 01.06.2013, 06:48
Beiträge: 16
Wohnort: Dortmund
L. williamsi wird zukünftig nach CITES-Anhang I gelistet. Welche Konsequenzen dies nun für uns hat, wird sehr gut hier beschrieben: http://terrarianer.blogspot.de/2016/10/ ... r-den.html.
Gruß
Andreas


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BeitragVerfasst: 22.03.2017, 00:06 
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Registriert: 16.12.2015, 20:11
Beiträge: 19
Hallo Leute,

ich habe heute einen Brief vom Regierungspräsidium Freiburg (BW) erhalten und erfahren, dass ich eine Cites Genehmigung brauche um meine Nachzuchten zu veräußern und dass ich für jeden einzelnen Verkauf eine separate Genehmigung einholen muss. Im Brief steht:

"Solange nicht klar ist, ob und wie die Tiere gekennzeichnet werden können, kann die Bescheinigung nach Art. 11 Abs. 3 VO (EG) Nr. 865/2006 nur transaktionsbezogen für die einmalige Vermarktung ausgestellt werden. (...)

"Da für L.Williamsi nicht klar ist, ob die Fotodokumentation für eine eindeutige Identifizierung ausreicht, kann das Dokument derzeit nur einzelfallbezogen - für die einmalige Vermarktung - ausgestellt werden.

"Erschwerend kommt hinzu, dass wir derzeit vor der Anerkennung der Zucht in zweiter Generation (Herkunftsangabe "C") auf jeden Fall mit der wissenschaftlichen Behörde im BfN Kontakt aufnehmen müssen."

Ich frage mich was da auf mich zukommt. Ist dies in jedem Bundesland gleich? (Umzug nach Hessen)

LG, Erik


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BeitragVerfasst: 22.03.2017, 00:13 
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Registriert: 16.12.2015, 20:11
Beiträge: 19
Hat einer von euch eine Cites Genehmigung für Williamsi? Wie stellt man sich am Besten an? Meine Tiere sind natürlich gemeldet.

Gruß, Erik


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BeitragVerfasst: 04.04.2017, 07:42 
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Registriert: 31.03.2015, 19:59
Beiträge: 85
Guten Morgen,
ich hatte 2 Personen von der Behörde hier, die sich meine Tiere und deren Unterkunft angeschaut haben.

Für Tiere die verkauft werden sollen, muss ich dann die Cites beantragen und bekomme sie nach 2-4 Wochen zugeschickt.
Da die Fotodokumentation auch nicht so leicht bei kleinen Tieren ist, ist es auch bei mir eine einmalige Verkaufsgenehmigung.

Ich komme aus NRW. Aber theoretisch kann es jede Behörde so machen wie sie es für richtig hält.

_________________
Zur Zeit im Bestand
L. williamsi/ S. torrei/ L. lugubris/ Heterodon nasicus/ Pantherophis guttatus/ Epicrates c. c.
Bilder sind auf Facebook unter Hammenser-Reptiles zu finden
Gruß Agouti


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BeitragVerfasst: 05.04.2017, 17:38 
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Registriert: 20.10.2013, 19:20
Beiträge: 83
Wohnort: Mittelfranken
Hallo,

kurze Frage nach welcher aktuellen Rechtsgrundlage soll L.williamsi Cites brauchen. Mein letzter Wissenstand in Bayern, ist vom 28.03.2017, dass die letzten Verordnung der EU noch nicht in kraft ist. Danach sind natürlich auch noch keine Deutschen Gesetze in Kraft... also hat noch keine Behörde irgendeine Rechtsgrundlage um irgendwas zu machen. Das heißt im Umkehrschluss das L.williamsi noch immer mit normalen Herkunftsbescheinigungen abgegeben werden kann.
Die Derzeitige Aussage bei den meisten Ämter ist das man Papiere zugesendet bekommt sobald sich was geändert hat.

Gruß Flo


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BeitragVerfasst: 06.04.2017, 07:31 
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Registriert: 19.07.2010, 19:11
Beiträge: 76
Hallo Flo,

die Umsetzung von Cites hat sich lediglich um 1 Woche verschoben, ist aber seit Anfang Februar in Kraft.
Generell können L. williamsi nur noch mit einer EU-Vermarktungsgenehmigung abgegeben werden.
Ich komme aus NRW und bei meinem Amt ist man zum Glück sehr offen.
Ich muss Fotos von meinen Tieren einreichen (von unten, oben, links und rechts), mein Sachbearbeiter sucht sich die seiner Meinung nach aussagekräftigsten raus, und nach ein paar Minuten habe ich eine einmalige Vermarktungsgenehmigung.

Es liegt aber im Ermessen des Amtes des Käufers ob diese Genehmigung anerkannt wird.

Gruß
Stefanie


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